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1. Der Wettbewerb

Bei den Luxembourg Tourism Awards 2023 handelt es sich um einen Wettbewerb, bei dem Akteure aus dem Tourismussektor prämiert werden, die Projekte zur Realisierung eines touristischen Angebots im Bereich des Aktivtourismus einreichen. Das vorgestellte Projekt muss sich in die Philosophie des Aktivtourismus einfügen, d. h.: Aufgeschlossenheit gegenüber anderen Kulturen, Teilnahme an lokalen Aktivitäten, die oftmals ein wenig elbstüberwindung erfordern und eine Bereicherung für die persönliche Entwicklung sind. Der Aktivtourismus ist eng mit dem ländlichen Tourismus verbunden. Er wird zudem von Menschen praktiziert, die sich sehr für die Umwelt interessieren, da er auf einem ökologischen und nachhaltigen Tourismus basiert. Aktivtourismus ist also eine Philosophie, die Abenteuer, Ökotourismus und Kulturtourismus in Entdeckungsreisen oder -besuchen miteinander verbindet.

Die Projekte, die für den Wettbewerb eingereicht werden, unterliegen keiner zeitlichen Beschränkung, sie müssen jedoch zwingend existieren und genutzt werden können. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Projekte, Ideen oder Konzepte, die sich noch in der Einführungs- oder Planungsphase befinden. 

Der Wettbewerb ist in sieben Kategorien gegliedert:

  • Kultur
  • Abenteuer
  • Ökotourismus oder ökotouristische Aktivitäten
  • Hotels
  • Campingplätze
  • Ferienhäuser und besondere Unterkünfte
  • Gastronomie

Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann mehrere Projekte einreichen. Identische Projekte dürfen nicht in mehreren Kategorien eingereicht werden. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Projekte, die bei den Luxembourg Tourism Awards 2021 mit einem Preis für herausragende Leistungen (Prix d’Excellence) oder einem Publikumspreis (Coup de Coeur) ausgezeichnet wurden. Für jede einzelne Einreichung wird dem Wettbewerbsteilnehmer eine ID-Nummer zugewiesen, die dieser speziellen Einreichung zugeordnet ist. Diese ID-Nummer muss im Schriftverkehr stets angegeben werden.

2. Der Veranstalter

Die Generaldirektion für Tourismus des Wirtschaftsministeriums (im Folgenden der „Veranstalter“) organisiert den Wettbewerb Luxembourg Tourism Awards 2023 (im Folgenden „LTA 2023“).

3. Die Wettbewerbsteilnehmer

Jede handelsrechtliche Gesellschaft, Stiftung und öffentliche Einrichtung, jeder Verein ohne Gewinnzweck, jede Gemeindeverwaltung und jede natürliche Person mit Kerngeschäft und Sitz im Großherzogtum Luxemburg kann ein Projekt einreichen.

4. Die Dauer des Wettbewerbs

Der Wettbewerb ist zeitlich begrenzt. Das Eröffnungsdatum des Wettbewerbs, sein zeitlicher Verlauf und das Enddatum können auf der Website www.tourismawards.lu abgerufen werden.

5. Die Jury

Der Veranstalter setzt eine Jury aus fünf Personen ein. Den Status „erfolgreiche Teilnehmer“ erhalten all jene eingereichten Projekte, die die in Abschnitt 1 und 3 dieser Regeln genannten Bedingungen erfüllen. Aus diesen erfolgreichen Teilnehmern wählt die Jury bis zu fünf Finalisten je Kategorie aus. Dabei werden die in dem Dokument „Bewertungskriterien LTA 2023“ festgelegten Kriterien angewandt, das auf der Website www.tourismawards.lu abgerufen werden kann. Die als Finalisten ausgewählten erfolgreichen Teilnehmer werden vom Veranstalter entsprechend in Kenntnis gesetzt. Die übrigen Wettbewerbsteilnehmer werden über die von der Jury getroffene Auswahl und ihre Bewertungen nicht informiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerbsteilnehmer nach vorheriger Ankündigung aufzusuchen, um das zum Wettbewerb eingereichte Projekt vor Ort einer abschließenden Begutachtung zu unterziehen. Siehe hierzu das Dokument „Anhang zu den Regeln für die LTA 2023“, das auf der Website www.tourismawards.lu abgerufen werden kann. Die Jury wird von einem Vorsitzenden geleitet, der am Tag der ersten Beratung aus den Reihen der Jurymitglieder bestimmt wird und für den reibungslosen Ablauf der Beratungen verantwortlich ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Das Urteil der Jury ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

6. Die Beurteilungskriterien

Die Beurteilungskriterien basieren auf dem Bewertungsraster, das in dem Dokument „Bewertungskriterien LTA 2023“ enthalten ist. Diese Kriterien gelten sowohl für die erfolgreichen Teilnehmer als auch für die Finalisten.

7. Die Auszeichnungen

In Anwendung der Kriterien, die in dem Dokument „Bewertungskriterien LTA 2023“ aufgeführt sind, wählt die Jury einen Gewinner je Kategorie aus. Der Gewinner einer Kategorie wird mit dem Preis für herausragende Leistungen (Prix d‘Excellence) in dieser Kategorie ausgezeichnet.

Die Gewinner des Prix d‘Excellence erhalten eine Auszeichnung und eine Plakette, die am Eingang ihres Objekts oder an einem anderen geeigneten Ort angebracht werden kann. Die erfolgreichen Teilnehmer, die Finalisten und die Gewinner werden samt ihren Projekten auf der Website der LTA 2023 www.tourismawards.lu bekannt gegeben. 

Alle erfolgreichen Teilnehmer, Finalisten und Gewinner erhalten das Label LTA 2023. Sie können dieses Label im Rahmen ihrer Unternehmenskommunikation einsetzen, um auf den bei den LTA 2023 erlangten Status zu verweisen. Das Label LTA 2023 kann in den verschiedensten Medien zum Einsatz kommen, so zum Beispiel in E-Mail-Signaturen, Firmenmagazinen, auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken und in Werbematerial. Die grafische Verwendung dieses Labels muss den für die LTA 2023 geltenden Grafikvorgaben entsprechen.

Die erfolgreichen Teilnehmer, die Finalisten und die Gewinner in den einzelnen Kategorien erhalten entsprechende Informationen, nachdem sie ihren jeweiligen Status erlangt haben. Die Finalisten und die Gewinner in den einzelnen Kategorien dürfen das Logo LTA 2023 zwei Jahre lang ab dem Datum der Veröffentlichung der LTA-2023-Gewinner für Werbezwecke verwenden.

8. Die Sonderpreise

Die Jury vergibt einen Sonderpreis für eine besonders verdienstvolle Gemeinde (Commune Méritante). Er wird für das beste von einer Gemeindeverwaltung eingereichte Projekt vergeben. Die Auswahl für den Sonderpreis „Commune Méritante“ erfolgt aus sämtlichen Kategorien; es gelten die Kriterien aus dem Dokument „Bewertungskriterien LTA 2023“.

Der Sonderpreis für Ehrenamt/Freiwilligenarbeit (Bénévole méritant) wird von der Jury an ehrenamtlich tätige Personen verliehen, die sich für den luxemburgischen Tourismus einsetzen. Die Jury kann einen oder mehrere Sonderpreise „Bénévole méritant“ vergeben. Ein Bewerbungsformular für den Sonderpreis „Bénévole méritant“ ist online auf der Website www.tourismawards.lu verfügbar.

Den Publikumssonderpreis „Coup de coeur du public“ erhält das Projekt, für das auf der Website www.tourismawards.lu die meisten Stimmen abgegeben werden. Bei Gleichstand wählt die Jury den Gewinner nach den Kriterien aus, die in dem Dokument „Bewertungskriterien LTA 2023“ aufgeführt sind.

9. Die Projekteinreichungen

Eine Projekteinreichung ist nur dann zulässig, wenn sie die in Abschnitt 1 und 3 der vorliegenden Regeln genannten Bedingungen erfüllt und die Unterlagen zu dem eingereichten Projekt vor Ablauf der Einreichungsfrist auf der Website www.tourismawards.lu hochgeladen werden Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Einreichungsfrist zu verlängern. Eine Verlängerung dieser Frist wird auf der Website www.tourismawards.lu bekannt gegeben.

Das Formular für die Einreichung eines Projekts ist online auf der Website www.tourismawards.lu verfügbar. Es kann in englischer, französischer oder deutscher Sprache ausgefüllt werden.

Im Schriftverkehr mit dem Veranstalter ist zwingend die IDReferenznummer anzugeben, die der Bestätigungs-E-Mail entnommen werden kann, welche der Wettbewerbsteilnehmer nach Abschluss des Online-Einreichungsverfahrens unter www.tourismawards.lu erhält.

Der Wettbewerbsteilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm im Rahmen des Wettbewerbs angegebenen Daten verantwortlich. Seine Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Ein Anspruch auf Teilnahme am Wettbewerb besteht nicht. Die eingereichten Arbeiten und Unterlagen werden nicht an den Wettbewerbsteilnehmer zurückgegeben. Gegebenenfalls dürfen die verschiedenen Unterlagen zur Projektrealisierung vom Wettbewerbsteilnehmer nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers vorgelegt werden.

10. Genehmigung für die Verwendung des eingereichten Materials

Der Wettbewerbsteilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter das eingereichte Material selbst verwendet und allen mit dem Veranstalter verbundenen Institutionen und Einrichtungen (u. a. Luxembourg for Tourism, den regionalen Tourismusverbänden usw.) zum Zwecke der Vervielfältigung und Veröffentlichung (z. B. in Broschüren, auf Plakaten, in Pressemitteilungen, auf Websites und in sozialen Netzwerken) zur Verfügung stellen darf, und zwar ohne dass der Wettbewerbsteilnehmer hierfür eine Ausgleichsleistung erhält. Für den Fall, dass auf einer Fotografie andere Personen abgebildet bzw. in einem Dokument Verweise auf andere Personen enthalten sind, muss der Wettbewerbsteilnehmer von diesen Personen die Zustimmung zur Verwendung des betreffenden Fotos oder Dokuments durch den Veranstalter eingeholt haben.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Inhalte im Zusammenhang mit der Preisverleihung aufzuzeichnen, zu filmen, zu fotografieren und zu veröffentlichen.

11. Rücktritt und Ausschluss vom Wettbewerb sowie Wettbewerbsabsage

Der Wettbewerbsteilnehmer kann – außer im Falle höherer Gewalt – bis zum Tag des Anmeldeschlusses durch Übersendung einer E-Mail an die Adresse info@tourismawards.lu unter Angabe der ID-Referenznummer, die ihm bei der Online-Einreichung mitgeteilt wurde, vom Wettbewerb zurücktreten.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen Gründen (z. B. Computerviren im IT-System, Manipulation oder Hard- bzw. Softwarefehler) oder aus rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Für den Fall, dass sich weniger als zehn qualifizierte Kandidaten anmelden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen. Bei einem Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne Teilnehmer auszuschließen. Ausgeschlossen wird auch jeder Teilnehmer, der falsche Angaben macht oder sich durch Manipulation einen Vorteil verschafft. Die Mitglieder der Jury und ihre Familienangehörigen sowie die Mitarbeiter des Veranstalters und ihre Familienangehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

12. Verarbeitung personenbezogener Daten

Die erfassten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich für die Zwecke der Wettbewerbsteilnahme verarbeitet. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) verarbeitet. Ohne besondere Anweisung des Wettbewerbsteilnehmers werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. 

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist, und zwar in einer Form, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht. Gemäß der DSGVO hat der Wettbewerbsteilnehmer ein Recht auf Information, Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragung im Zusammenhang mit den ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten bzw. ein Widerspruchsrecht betreffend die Datenverarbeitung. Er kann diese Rechte geltend machen, indem er einen Antrag an folgende Adresse sendet: Ministère de l’Économie, Direction générale du tourisme, 19-21 boulevard Royal, L-2449 Luxembourg.

13. Wettbewerbsteilnahme und Akzeptanz der Wettbewerbsregeln

Jede Einreichung impliziert die vorbehaltlose und uneingeschränkte Akzeptanz der vorliegenden Regeln. Gegen die Ergebnisse des Wettbewerbs kann keine Beschwerde eingelegt werden. Der Veranstalter entscheidet über sämtliche Streitfälle im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung der vorliegenden Regeln. Gegen diese Entscheidung ist kein Widerspruch zulässig.

14. Gesetzliche Hinterlegungspflicht

Diese Regeln sind unter www.tourismawards.lu abrufbar. Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Regeln jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, vorausgesetzt, er setzt die Wettbewerbsteilnehmer hiervon durch eine auf www.tourismawards.lu veröffentlichte Ankündigung in Kenntnis.

Bewertungskriterien &Anhang zu den Regeln

Bewertungskriterien LTA 2023
Anhang zu den Regeln LTA 2023