LUXEMBOURG TOURISM AWARDS 2025
Die Regeln
Die Luxembourg Tourism Awards 2025 zeichnen Akteure des Tourismussektors für ihre konkreten Leistungen bei der Entwicklung eines touristischen Angebots aus. Die eingereichten Projekte müssen bereits existieren und voll funktionsfähig sein. Initiativen, die sich noch in der Umsetzungs- oder Planungsphase befinden, sind hingegen nicht teilnahmeberechtigt.
Unter den eingereichten Projekten werden die folgenden Preise vergeben:
Preis „Bestes Projekt“
Dieser Preis wird von der Jury unter allen eingereichten Tourismusprojekten vergeben
Preis „Bester Gastgeber“
Dieser Preis wird von der Jury unter den Projekten aus den Bereichen Touristenunterkunft und Gastronomie vergeben
Preis „Beste Innovation“
Dieser Preis wird von der Jury unter allen Projekten für ein besonders innovatives Projekt verliehen
Sonderpreis „Verdienstvolle Gemeinde“
Dieser Preis wird von der Jury unter allen von einer Gemeindeverwaltung eingereichten Projekten vergeben
Publikumssonderpreis
Dieser Preis wird vom Publikum unter allen eingereichten Projekten vergeben, mit Ausnahme von „Ehrenamt/Freiwilligenarbeit“
Sonderpreis „Ehrenamt/Freiwilligenarbeit“
Dieser Preis wird von der Jury an eine ehrenamtliche Person verliehen, die durch ihr kontinuierliches Engagement im Tourismus einen außergewöhnlichen Beitrag für die Region geleistet hat
Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann mehrere Projekte einreichen. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Projekte, die bereits bei den Luxembourg Tourism Awards 2021 und 2023 mit einem Preis für herausragende Leistungen (Prix d’Excellence) oder einem Publikumspreis (Prix Coup de Coeur) ausgezeichnet wurden.
Für jedes einzelne Projekt wird dem Wettbewerbsteilnehmer eine ID-Nummer zugewiesen, die dieser speziellen Einreichung zugeordnet ist. Diese ID-Nummer muss im Schriftverkehr stets angegeben werden.
Die Generaldirektion für Tourismus des Wirtschaftsministeriums (im Folgenden: der „Veranstalter“) organisiert den Wettbewerb Luxembourg Tourism Awards 2025 (im Folgenden: „LTA 2025“).
Jede handelsrechtliche Gesellschaft, Stiftung und öffentliche Einrichtung, jeder Verein ohne Gewinnzweck, jede Gemeindeverwaltung und jede natürliche Person mit Kerngeschäft und Sitz im Großherzogtum Luxemburg kann am Wettbewerb teilnehmen.
Der Wettbewerb ist zeitlich begrenzt. Eröffnungs- und Abschlusstermin sind auf der Website www.tourismawards.lu angegeben, auf der auch eine detaillierte Beschreibung des Ablaufs zu finden ist.
Der Veranstalter stellt eine Jury zusammen, die aus sechs Mitgliedern besteht. Bei der ersten Beratung wird unter ihnen ein Vorsitzender gewählt, der für einen reibungslosen Ablauf der Beschlussfassungen sorgt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Die Bewertungskriterien sind in dem Bewertungsraster festgelegt, das in dem Dokument „Bewertungskriterien LTA 2025“ enthalten ist, das auf der Website www.tourismawards.lu zugänglich ist (nachstehend „Kriterien“ genannt). Jede Einreichung, die die in den Kapiteln „Der Wettbewerb“ und „Die Wettbewerbsteilnehmer“ dieser Regeln festgelegten Bedingungen erfüllt, erhält Nominierten-Status. Auf der Grundlage der Bewertungskriterien wählt die Jury aus den Nominierten bis zu drei Finalisten pro Preiskategorie aus. Unter diesen Finalisten werden dann die Preise vergeben. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer über ihren Finalisten-Status. Die Bewertungen und Entscheidungen der Jury werden den Teilnehmern nicht mitgeteilt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerbsteilnehmer nach vorheriger Ankündigung aufzusuchen, um das eingereichte Projekt vor Ort zu begutachten. Weitere Details können im Dokument „Anhang zu den Regeln LTA 2025“ auf der Website www.tourismawards.lu nachgelesen werden.
Wenn die Jury der Ansicht ist, dass keines der eingereichten Projekte die Kriterien für einen bestimmten Preis erfüllt, kann sie beschließen, den Preis nicht zu vergeben. Ebenso steht es der Jury frei, den Preis nicht zu verleihen, wenn weniger als fünf Projekte die Kriterien für einen Preis erfüllen.
Die Gewinner des Prix d’Excellence erhalten eine Auszeichnung sowie eine Plakette, die am Eingang ihres Objekts oder an einem anderen geeigneten Ort angebracht werden kann.
Die Nominierten, Finalisten und Gewinner sowie ihre Projekte werden auf der LTA 2025-Website www.tourismawards.lu vorgestellt.
Sie erhalten ein Label LTA 2025, das für ihre institutionelle Kommunikation bestimmt ist und mit dem sie ihren Status im Rahmen der LTA 2025 hervorheben können. Dieses Label kann auf verschiedenen Medien wie E-Mail-Signaturen, Unternehmensmagazinen, Websites, sozialen Netzwerken und Werbematerialien verwendet werden, wobei die Grafikvorgaben der LTA 2025 eingehalten werden müssen, die den Preisträgern übermittelt werden.
Die Finalisten und Gewinner in den einzelnen Kategorien dürfen das Logo LTA 2025 zwei Jahre lang ab Datum der Bekanntgabe der Ergebnisse für Werbezwecke verwenden.
Der Sonderpreis für eine besonders verdienstvolle Gemeinde wird für das beste von einer Gemeindeverwaltung eingereichte Projekt verliehen, das nach den geltenden Kriterien unter allen Einreichungen ausgewählt wurde.
Der Sonderpreis für Ehrenamt/Freiwilligenarbeit wird an ehrenamtlich tätige Personen verliehen, die sich für den luxemburgischen Tourismus einsetzen. Es können ein oder mehrere Preise verliehen werden. Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular auf der Website www.tourismawards.lu.
Der Publikumssonderpreis „Coup de cœur du public“ wird dem Projekt verliehen, das auf der Website www.tourismawards.lu die meisten Stimmen erhält. Bei Gleichstand wählt die Jury den Gewinner nach den geltenden Kriterien aus.
Die Projekteinreichungen müssen die in den Kapiteln „Der Wettbewerb“ und „Die Wettbewerbsteilnehmer“ dieser Regeln festgelegten Bedingungen erfüllen und die erforderlichen Dokumente müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist auf www.tourismawards.lu hochgeladen werden.
Der Veranstalter kann die Einreichungsfrist verlängern. Eine Verlängerung dieser Frist wird auf der Website www.tourismawards.lu bekannt gegeben.
Das Formular für die Einreichung eines Projekts ist online auf der Website www.tourismawards.lu verfügbar. Es kann in englischer, französischer oder deutscher Sprache ausgefüllt werden.
Im Schriftverkehr mit dem Veranstalter ist die ID-Referenznummer anzugeben, die der Bestätigungs-E-Mail entnommen werden kann, welche der Wettbewerbsteilnehmer nach Abschluss des Online-Einreichungsverfahrens unter www.tourismawards.lu erhält.
Der Wettbewerbsteilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten verantwortlich.
Ein Anspruch auf Teilnahme am Wettbewerb besteht nicht.
Eingereichte Dokumente werden nicht zurückgegeben und ihre Weiterverwendung erfordert die Zustimmung des rechtlichen Eigentümers.
Der Wettbewerbsteilnehmer erlaubt dem Veranstalter, das eingereichte Material unentgeltlich zu nutzen und weiterzugeben, insbesondere an Partner wie Luxembourg for Tourism oder die regionalen Fremdenverkehrsämter zum Zweck der Vervielfältigung und öffentlichen Bekanntgabe. Die Wettbewerbsteilnehmer müssen die Genehmigung von Dritten sicherstellen, die in den eingereichten Dokumenten aufgeführt sind.
Der Veranstalter darf alle Inhalte im Zusammenhang mit den Preisverleihungszeremonien aufzeichnen, fotografieren und veröffentlichen.
Der Rücktritt eines Wettbewerbsteilnehmers ist bis zum Tag des Anmeldeschlusses möglich, und zwar per E-Mail an die Adresse info@tourismawards.lu unter Angabe der ID-Referenznummer.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung aus technischen oder rechtlichen Gründen abzusagen oder auszusetzen. Im Falle von weniger als zehn qualifizierten Projekteinreichungen kann der Wettbewerb abgesagt werden.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln, falscher Angaben oder Manipulationen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Wettbewerbsteilnehmer auszuschließen.
Die Mitglieder der Jury, ihre Familienangehörigen sowie die Mitarbeiter des Veranstalters und ihre Familienangehörigen sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Die erfassten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich für die Zwecke des Wettbewerbs verarbeitet. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) verarbeitet. Ohne besondere Anweisung des Wettbewerbsteilnehmers können diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist, und zwar in einer Form, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht. Gemäß der DSGVO hat der Wettbewerbsteilnehmer ein Recht auf Information, Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragung im Zusammenhang mit den ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten bzw. ein Widerspruchsrecht betreffend die Datenverarbeitung. Er kann diese Rechte geltend machen, indem er einen Antrag an folgende Adresse sendet: Ministère de l’Économie, Direction générale du tourisme, 19-21 boulevard Royal, L-2449 Luxembourg.
Jede Teilnahme am Wettbewerb setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Regeln voraus. Der Veranstalter entscheidet über sämtliche Streitfälle im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung der vorliegenden Regeln im Sinne der Aktion.
Diese Regeln sind unter www.tourismawards.lu abrufbar. Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Regeln mit entsprechender Vorankündigung auf der Website www.tourismawards.lu jederzeit ganz oder teilweise zu ändern.